Wohngeld
Wohngeld ist eine wichtige Geldleistung unseres Staates. Es wird nur auf Antrag gewährt.
Sofern ein Anspruch besteht, wird das Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Einen Link zur Online-Antragstellung, sowie zu den entsprechenden Formblattanträgen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Wohngeld wird in Form eines
- Mietzuschusses (für Mieter/Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers, aber auch für Heimbewohner) oder
- als Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum)
gewährt. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- die Summe der Einkünfte aller Haushaltsmitglieder
- Höhe der Miete Belastung.
Wohngeld können Sie u.a. nicht bekommen, wenn
- Sie Sozialleistungen beziehen, die auch Kosten der Unterkunft enthalten (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt),
- für alle Mitglieder des Haushaltes Ausbildungsförderung (z.B. BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) gewährt wird oder grundsätzlich ein Anspruch hierauf besteht
- für einen Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)
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