FAQ Dolmetscherpool

Ich benötige Dolmetscherunterstützung – was muss ich tun?

Wenn Sie Dolmetscherunterstützung benötigen, müssen Sie sich/Ihre Einrichtung zunächst auf dem Regionalportal Donau-Ries registrieren.

Danach erhalten Sie Zugang zu den Profilen der Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher mit Kontaktdaten und persönlichen Angaben, sortiert nach der gewünschter Sprache.  Mit der Laiendolmetscherin, bzw. dem Laiendolmetscher Ihrer Wahl können Sie nun direkt Kontakt aufnehmen und einen Einsatz vereinbaren.

Bitte versuchen Sie diese Einsätze rechtzeitig zu buchen, denn alle Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher üben ihre Tätigkeit im Ehrenamt aus, viele sind gleichzeitig berufstätig und müssen sich ihre Zeit einteilen.

 

Wie genau dolmetschen Laiendolmetscherinen und -dolmetscher?

Gedolmetscht wird mündlich und wörtlich. Die Übersetzung ist neutral. Eine Beratung findet dabei nicht statt. Dolmetscherdienstleistungen durch Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher werden ohne Rechtsverbindlichkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt.

 

In welchen Situationen können Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher nicht eingesetzt werden?

Ein Einsatz von Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern aus dem Dolmetscherpool ist nicht möglich

•          bei Gesprächen außerhalb des Landkreises Donau-Ries

•          bei rechtsverbindlichen Übersetzungen, die vereidigte Übersetzer benötigen

•          bei Dolmetscherleistung für Familienangehörige

•          bei psychotherapeutischen Behandlungen oder Gesprächen wegen Kriegs-
           oder Fluchttraumata

 

Müssen Klienten, für die gedolmetscht wird, einverstanden sein?

Institutionen müssen sich von ihren Klientinnen und Klienten bestätigen lassen, dass ein ehrenamtlicher Laiendolmetscher, bzw. eine ehrenamtliche Laiendolmetscherin bei dem Gespräch dabei sein wird. Dazu wird von allen Beteiligten vor dem Dolmetschergespräch eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Eine Vorlage finden Sie in der Rubrik Formular.

 

Unterliegen Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher der Schweigepflicht?

Ja, Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind ausführlich über die Bedeutung der Schweigepflicht bei Dolmetschereinsätzen hingewiesen.

 

Was kostet ein Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher-Einsatz?

Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher erhalten für einen ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Dolmetscherstunde ausbezahlt.

Bei Laiendolmetschereinsätzen, die nicht ehrenamtlich begründet sind, ist der Preis zwischen den Parteien frei verhandelbar.

Fahrtkosten werden nach Auslage erstattet. Für Fahrten mit dem eigenen PKW sollte sich der zu zahlende Kilometersatz mit 0,35 Euro/km an derzeit gültigen Reisekostenordnungen orientieren.

  

Was bedeutet Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale?

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements einer Laiendolmetscherin, bzw. eines Laiendolmetschers. Sie gilt als Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt.

Ehrenamtlich tätige Menschen dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr 840 Euro steuerfrei einnehmen, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck fördert im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung.

Sozialversicherungsbeiträge müssen auf diese Einnahmen ebenfalls nicht gezahlt werden. Der Steuerfreibetrag von 720 Euro  wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet (Gem. § 3 Nr. 26 a EStG).

Gefördert werden nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nor. 10 AO auch Hilfen für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten.

Das Bayrische Landesamt für Steuern hat dazu Informationen veröffentlicht:
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-09-19.pdf

Diese ist auch im Download-Bereich dieser Website abrufbar.

Wer bezahlt den Laiendolmetscherinnen und Laiendolmetscher-Einsatz?

Die anfragende Stelle/Person übernimmt die Kosten (Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) und rechnet direkt mit der Laiendolmetscherin, bzw. dem Laiendolmetscher ab.

 

Welche Formulare werden benötigt?

Alle notwendigen Formulare stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Dazu gehören im Einzelnen:

 

Formular Einverständniserklärung

Hiermit dokumentieren die Klientinnen und Klienten, für welche gedolmetscht werden soll, das Einverständnis, dass eine ehrenamtliche Laiendolmetscherin, bzw. ein ehrenamtlicher Laiendolmetscher beim Gespräch dabei sein wird.

Das Formular verbleibt beim Auftraggebenden des Dolmetschereinsatzes.

 

Formular Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Dolmetschereinsatz

Dieses gilt als Leistungsnachweis und Quittung.

 

Formular Vermittlungsprofil Laiendolmetscherin, bzw. Laiendolmetscher

Enthält die notwendigen Informationen zu den ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und -dolmetschern.

 

Formular Monatsliste Einsatz als Laiendolmetscherin, bzw. Laienlolmetscher

Wird von der Laiendolmetscherin, bzw. dem Laiendolmetscher geführt und dem Landratsamt übergeben.

 

Ich möchte Laiendolmetscherin, bzw. -dolmetscher werden - was muss ich tun?

Als Laiendolmetscherin, bzw. -dolmetscher stellen Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrenamtlich zur Verfügung. Neben Ihrer Muttersprache sollten sie gut Deutsch sprechen (mindestens B1-Niveau). Bevor Sie eingesetzt werden können, ist eine Ausbildung zu absolvieren.

 

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bitte im Landratsamt Donau-Ries beim Team Migration. Hier erhalten Sie alle Informationen.

Kontakt

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