FAQ Ehrenamt

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    1. In welchen Bereichen kann man sich ehrenamtlich engagieren?

    Sie können sich zum Einen gezielt in einem unserer Projekte – Dolmetscherpool, Lernpaten 3500, Beschwerdemanagement, Zurechtkommen, Integrationsbeirat – engagieren oder eher lose.

    Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Gemeinsam finden wir heraus, welches Ehrenamt am besten zu Ihnen passt.

    Hier finden Sie außerdem die Ehrenamtsbörse des Landkreises, falls Sie sich über den Bereich Integration/Migration hinaus engagieren möchten.

     

    1. Sind Ehrenamtliche während ihres Engagements versichert?

    In Bayern gibt es die Bayerische Ehrenamtsversicherung, die in bestimmten Fällen greift. Hierbei sollte beachtet werden, dass es sich um eine Auffangversicherung handelt.

    „Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

    Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung.

    Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.

    Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.“

    Des Weiteren sind Unfälle mit dem Auto, die während des Ehrenamts passieren, nicht über die Bayerische Ehrenamtsversicherung versichert.

    „Die Kraftfahrzeugversicherung stellt den Verursacher eines Verkehrsunfalls von Schadenersatzansprüchen des Geschädigten frei. Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, werden Ihre Ansprüche (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) von der Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet. Haben Sie dagegen selbst den Verkehrsunfall verursacht, tritt Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ersetzt in diesem Fall eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung.“

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php

    1. Können Fahrtkosten erstattet werden?

    In manchen Fällen ist es möglich, dass Fahrtkosten erstattet werden. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Fahrten inkl. der gefahrenen Kilometer notieren.

    Bitte kontaktieren Sie uns, um abzuklären, ob Ihre Fahrtkosten erstattet werden können.

    1. Können Materialkosten für Deutschunterricht erstattet werden?

    Leider kann das Landratsamt Ihnen keine Materialkosten erstatten.

    Über die Lagfa kann jedoch eine Sachkostenpauschale für Deutschförderung beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier:

    https://lagfa-bayern.de/sachkostenpauschalen/

    1. An wen kann man sich bei Problemen/Schwierigkeiten wenden?

    Sie können sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises wenden. Sie sind Ansprechpartnerinnen für alle Belange der Ehrenamtlichen im Bereich Integration/Migration. Schreiben Sie uns gerne.

    1. Was sind die Aufgaben der hauptamtlichen Integrationslotsen?

    Hauptamtliche Integrationslotsen werden durch das Bayerische Ministerium des Inneren, für Sport und Integration gefördert und sind für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bereich Integration/Migration zuständig. Sie fungieren als erste Ansprechpartnerinnen für Fragen, Probleme und Anregungen und sind für die Akquise und Vernetzung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer zuständig.

    Neben der Akquise neuer Ehrenamtlicher beispielsweise im Rahmen der Projektarbeit im Landkreis, vernetzen sich die Integrationslotsen mit anderen Akteuren, pflegen Kontakt zu den Helferkreisen, vermitteln und koordinieren Ehrenamtseinsätze, organisieren Veranstaltungen und Schulungen und führen diese teilweise selbst durch. Außerdem organisieren sie Austausch- und Vernetzungstreffen sowie Supervisionen, falls diese benötigt und gewünscht werden.

    1. Können wir Sachspenden für Geflüchtete ans Landratsamt geben?

    Leider ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Sachspenden bei uns abgeben. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Hilfsorganisationen im Landkreis.

     

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