Vergütung

Wer bezahlt den Laiendolmetscherinnen, bzw. -dolmetscher-Einsatz?

Die anfragende Stelle/Person übernimmt die Kosten (Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) und rechnet direkt mit der Laiendolmetscherin, bzw. dem Laiendolmetscher ab.

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Was kostet ein Laiendolmetscherinnen, bzw.  -dolmetscher-Einsatz?

Laiendolmetscherinnen und Laiendolmetscher erhalten für einen ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Dolmetscher-Stunde plus Fahrtkosten ausbezahlt.
Bei Laiendolmetschereinsätzen, die nicht ehrenamtlich begründet sind, ist der Preis zwischen den Parteien frei verhandelbar.

Fahrtkosten werden nach Auslage erstattet. Für Fahrten mit dem eigenen PKW sollte sich der zu zahlende Kilometersatz mit 0,35 Euro/km an derzeit gültigen Reisekostenordnungen orientieren.

Wie wird die Aufwandsentschädigung bezahlt und quittiert?

Sie vereinbaren mit der dolmetschenden Person die Zahlungsweise (bar oder per Überweisung).
Unter Formulare steht Ihnen das Formular Zahlung einer Aufwandsentschädigung zum Download zur Verfügung. Dieses gilt als Leistungsnachweis und Quittung

Was bedeuten Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale?

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements einer Laiendolmetscherin, bzw. eines Laiendolmetschers. Sie gilt als Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt.

Ehrenamtlich tätige Menschen dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr 840 Euro steuerfrei einnehmen, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck fördert im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung.

Sozialversicherungsbeiträge müssen auf diese Einnahmen ebenfalls nicht gezahlt werden. Der Steuerfreibetrag von 840 Euro  wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet (Gem. § 3 Nr. 26 a EStG). Gefördert werden nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nor. 10 AO auch Hilfen für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten.

Das Bayrische Landesamt für Steuern hat dazu Informationen veröffentlicht:
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-09-19.pdf

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