Schülerbeförderung
Der Landkreis Donau-Ries ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Donau-Ries entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 3,0 Kilometer beträgt.
Informationen zum Deutschlandticket sowie zum Ermäßigungsticket des Freistaates Bayern finden Sie unter www.stmb.bayern.de. Beachten Sie hierzu insbesondere Nr. 4, 5 und 10 der häufigsten Fragen (FAQ) zum Deutschlandticket. Unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket werden weitere Fragen beantwortet sowie das einheitliche Nachweisformular und die Liste über die Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Das Deutschlandticket kann nicht beim Landratsamt Donau-Ries gekauft werden.
Sachbearbeitung
Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Wirtschaftsschulen, Schulpflichtverletzungen A - L
phone 0906 74-6057
mail hildegard.frank@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Realschulen, Berufsfachschulen, Schulpflichtverletzungen, SF - Z
phone 0906 74-514
mail sabine.reichardt@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Sonderpädagogische Förderzentren, Berufsschulen, Realschule Rain, Schulpflichtverletzungen M-Se
phone 0906 74-3682
mail lena.stoehr@lra-donau-ries.de