Schülerbeförderung
Der Landkreis Donau-Ries ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Donau-Ries entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 3,0 Kilometer beträgt.
Stellvertretende Teamleitung
Gymnasien, Wirtschaftsschulen
phone 0906 74-513
mail peter.stephan@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Schulpflichtverletzungen
phone 0906 74-6057
mail hildegard.frank@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Förderschulen, Berufsschulen
phone 0906 74-6049
mail michelle.kraus@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Realschulen, Berufsfachschulen
phone 0906 74-514
mail sabine.reichardt@lra-donau-ries.de
Jahrgangsstufen 5 – 10:
Bis einschließlich der 10. Klasse erhalten die Schüler auf Antrag in der Regel Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr. Die Beantragung erfolgt mittels Erfassungsbogen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder im August vor Beginn des Schuljahres) findet diese Vorgehensweise auch über die 10. Klasse hinaus Anwendung.
Ab Jahrgangsstufe 11:
Ab der Jahrgangsstufe 11 werden die notwendigen, nachgewiesenen Fahrtkosten – ggf. unter Abzug einer Eigenbeteiligung – rückerstattet. Anträge auf Fahrtkostenerstattung können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr (z. B. spätestens 31.10.2023 für das Schuljahr 2022/2023) gestellt werden.
Alle Formulare liegen auch bei den Schulen (Sekretariat), im Bürgerservice des Landkreises Donau-Ries in Nördlingen (Bürgermeister-Reiger-Straße 5) sowie im Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth (Pflegstraße 2) zur Abholung bereit oder können auf der Homepage heruntergleaden werden.