Zulassungsbehörde

Weiterhin Online-Terminvergabe in den Zulassungsstellen

Hinweis: Ausschließlich mittwochs in der Zeit von 07:30 bis 11:00 Uhr kann in der Zulassungsstelle ohne Termin ein Ticket am Warteautomaten gezogen werden. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen, Kunden mit Terminen haben Vorrang. Eine Online-Terminvereinbarung wird empfohlen.

Neuerungen dazu finden Sie hier.

Hier können Sie online Termine für die Zulassungsbehörde in Donauwörth und Nördlingen reservieren:

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Terminvereinbarung bietet keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einer Online-Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie wenn möglich auch unsere Online-Dienste:

Kontakt
  • DONAUWÖRTH
    Zulassung
    phone 0906 74-358
    mail zulassungsbehoerde@lra-donau-ries.de
  • NÖRDLINGEN
    Zulassung und Bürgerservice
    phone 0906 74-6820
    mail buergerservice@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Allgemeine Hinweise

    Egal, ob Sie z.B. ein Fahrzeug anmelden, umschreiben oder eines außer Betrieb setzen möchten: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsbehörde stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

    An beiden Dienststellen steht für die Zahlung der anfallenden Gebühren ein Kassenautomat zur Verfügung. Gezahlt werden kann mit EC-Karte oder in bar.

    Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich nach dem „Wohnortprinzip“. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Donau-Ries haben, sind Sie bei den Zulassungsbehörden in Donauwörth und Nördlingen (Bürgerservice Nördlingen) richtig. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. In diesem Fall können Sie auch Firmenfahrzeuge von Niederlassungen, die sich in einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt befinden, auf das Kennzeichen „DON“ oder „NÖ“ zulassen. Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!

    Mit welchem Anliegen kommen Sie zu uns?
    Um eine reibungslose Bearbeitung bei Ihrem Besuch gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit hin zu prüfen. So ersparen Sie sich unnötige Wege.

    Außerdem haben wir Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat und Formularvordrucke für Sie bereit gestellt.

    • Interessante Informationen rund um Fahrzeug-Zulassungen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamts unter kba.de
    • Formulare und Informationen zur KFZ-Steuer:
      Ausfüllbare SEPA-Lastschriftmandate und weitere Formulare bzw. Merkblätter erhalten Sie hier auf den Seiten des Zolls.
    Weitere Schlagworte: Zulassungsbehörde, Wunschkennzeichen, zulassung, zulassungsstelle, auto, kennzeichen, nummernschild, wunsch, anmelden, abmelden, außerbetrieb, kfz, motorrad, roller, e-kennzeichen, wunschkennzeichen

    Anträge & Online-Dienstleistungen

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Anzeige bei Veräußerung/Verkauf eines Fahrzeuges
    Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat
    Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges OHNE SEPA-Lastschriftmandat

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.