Ausfuhrkennzeichen

Internationale Zulassung

Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen, auch „Zollkennzeichen“ genannt.

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben.

Benötigte Unterlagen

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nur mit vollständigen Dokumenten kann Ihr Anliegen in der Regel sofort bearbeitet werden.

Bitte legen Sie je nach Fahrzeugstatus den Fahrzeugbrief oder die CoC bzw. eine Betriebserlaubnis vor. Bei Fahrzeugen ohne deutsche Zulassung kann die Betriebserlaubnis oder die CoC erforderlich sein.
Bei Neufahrzeug nicht notwendig. Bitte im Original vorlegen. Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen liegt der Fahrzeugschein ggf. dennoch vor.
Für Ausfuhrkennzeichen ist eine Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen erforderlich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, bringen Sie bitte die bisherigen Kennzeichen mit.
Bitte legen Sie den aktuellen Untersuchungsbericht oder einen entsprechenden Nachweis vor.
Eine Sicherheitsprüfung ist nur für bestimmte Fahrzeugarten vorgeschrieben. Bitte bringen Sie das Prüfbuch oder den Prüfbericht mit, sofern dies für Ihr Fahrzeug zutrifft.
Das Fahrzeug ist auf Verlangen von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Bitte stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug im Bedarfsfall zeitnah vorgeführt werden kann. Bei Verlängerungen ist eine Vorführung erforderlich.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument im Original mit. Bei Reisepass ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich. Bei ausländischen Ausweisen kann eine Meldebestätigung erforderlich sein.
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweis/e
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen
Kontakt

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Anträge & Online-Dienstleistungen

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat

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