Internationale Zulassung (Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen - "Zollkennzeichen")
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben.
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ausländische Fahrzeugpapiere + (CoC / Gutachten)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfbericht) (soweit vorgeschrieben)
- Das Fahrzeug ist auf Verlangen von der Kfz-Zulassungsbehörde zu identifizieren. Der Antragsteller hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass im Bedarfsfall das Fahrzeug zeitnah vorgeführt werden kann. Bei Verlängerungen ist in jedem Fall eine Vorführung erforderlich.
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters inklusive Ausweiskopie/n, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n
- Bei ausländischen Firmen:
Existenznachweis der für den Wohnsitz der Firma zuständigen Kommunalbehörde oder Bestätigung der deutschen Botschaft des Landes, in dem die Firma ihren Betriebssitz hat