Ausfuhrkennzeichen
Internationale Zulassung
Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen, auch „Zollkennzeichen“ genannt.
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben.
Benötigte Unterlagen
Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nur mit vollständigen Dokumenten kann Ihr Anliegen in der Regel sofort bearbeitet werden.
SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweis/e
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen