H-Kennzeichen (Oldtimer)

Historisches Kennzeichen

Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Bei erstmaliger Zuteilung des H-Kennzeichens ist ein Gutachten gem. §23 StVZO erforderlich.

Ein entsprechend zugelassenes Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts und hat keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrzweckes. Das Fahrzeug unterliegt der regelmäßigen Hauptuntersuchung.

Benötigte Unterlagen

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nur mit vollständigen Dokumenten kann Ihr Anliegen in der Regel sofort bearbeitet werden.

Bitte legen Sie den Fahrzeugbrief vor, wenn sich Kennzeichen, Name oder technische Daten ändern. Bei reinen Datenübernahmen kann der Fahrzeugbrief dennoch erforderlich sein.
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein im Original mit. Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, kann statt des Fahrzeugscheins eine Abmeldebescheinigung vorliegen.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Falls Kennzeichen bereits vorhanden sind, bitte mitbringen. Diese können bei bestimmten Vorgängen entstempelt oder übernommen werden.
Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist Voraussetzung für die Zuteilung des H-Kennzeichens. Es darf in der Regel nicht älter als 18 Monate sein. Ausnahme: Das Fahrzeug war bereits in einem anderen Zulassungsbezirk mit H-Kennzeichen zugelassen.
Bitte legen Sie den aktuellen Untersuchungsbericht oder einen entsprechenden Nachweis vor. In vielen Fällen kann die HU auch elektronisch geprüft werden, der Bericht ist dennoch hilfreich.
Eine Sicherheitsprüfung ist nur für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben. Bitte bringen Sie das Prüfbuch oder den Prüfbericht mit, sofern dies für Ihr Fahrzeug zutrifft.
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen
Kontakt

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