H-Kennzeichen (Oldtimer)
Historisches Kennzeichen
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Bei erstmaliger Zuteilung des H-Kennzeichens ist ein Gutachten gem. §23 StVZO erforderlich.
Ein entsprechend zugelassenes Fahrzeug dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts und hat keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrzweckes. Das Fahrzeug unterliegt der regelmäßigen Hauptuntersuchung.
Benötigte Unterlagen
Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nur mit vollständigen Dokumenten kann Ihr Anliegen in der Regel sofort bearbeitet werden.
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Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen