H-Kennzeichen (Oldtimer)

(Historisches Kennzeichen)

Ein solches Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber neben dem Gutachten nach § 23 StVZO auch eine Betriebserlaubnis.

Ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts, hat aber keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrtzweckes. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.

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