Kurzzeitkennzeichen

(zur einmaligen Verwendung für Überführungs- und Probefahrten)

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können nur Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

Das Fahrzeug muss abgemeldet sein. Beim Saisonkennzeichen darf es nur außerhalb des Betriebszeitraums mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Erkennungsnummer „03“ oder „04“. Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit. Es ist für maximal sechs Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde möglich. Der Standort des Fahrzeugs ist nachzuweisen, zum Beispiel durch einen Kaufvertrag.

Benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie die Unterlagen vollständig vor. Je nach Fall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Wenn Sie statt Teil II Teil I einreichen, bitte mindestens als Kopie. Bitte Vorder- und Rückseite beifügen.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt, bitte mindestens als Kopie einreichen. Das Dokument weist die rechtliche Zuordnung des Fahrzeugs nach. Die COC-Bescheinigung bestätigt die EU-Typgenehmigung. In der Regel erhalten Sie sie vom Hersteller oder Händler.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Mit Einschränkung ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen, auch ohne eine gültige Hauptuntersuchung. Hierbei ist nur die erste direkte Fahrt zur Prüfstelle, um die Hauptuntersuchung zu erlangen, zulässig.
Mit Einschränkung ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne eine gültige Sicherheitsprüfung zuzuteilen. Hierbei ist nur die erste direkte Fahrt zur Prüfstelle, um die Sicherheitsprüfung zu erlagenen, zulässig.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Wenn die aktuelle Anschrift nicht eindeutig nachweisbar ist, ist eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich.
Der Standort des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Kaufvertrag. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit.
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für Minderjährige als PDF herunterladen

Kontakt

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