Kurzzeitkennzeichen

(zur einmaligen Verwendung für Überführungs- und Probefahrten; 5-Tages-Kennzeichen)

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können nur Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit. Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsstelle möglich. Der Standort des Fahrzeuges ist nachzuweisen (z.B. durch Kaufvertrag).

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