Saisonkennzeichen

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.

Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.

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Weitere Schlagworte: Saisonkennzeichen, Sommerkennzeichen, Winterkennzeichen, sommer, winter, nummernschilder

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Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat

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