Saisonkennzeichen

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bietet die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung erfolgen.

Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen empfiehlt sich die Saisonzulassung. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufteilung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist nicht zulässig.

Einmal so zugelassen, kann das Fahrzeug in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. Hauptuntersuchungen, die in den Ruhezeitraum fallen, können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Je nach Fall können zusätzliche Nachweise nötig sein.

Der Fahrzeugbrief weist die rechtliche Zuordnung des Fahrzeugs nach. Bitte im Original vorlegen.
Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten. Bitte im Original vorlegen.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Die COC-Bescheinigung bestätigt die EU-Typgenehmigung. In der Regel erhalten Sie das Dokument vom Hersteller oder Händler.
Bitte bringen Sie die bisherigen Kennzeichenschilder mit, wenn das Saisonkennzeichen vergeben, geändert oder gelöscht wird.
Bitte bringen Sie den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung mit.
Eine Sicherheitsprüfung ist nur für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben. Bitte legen Sie Prüfbuch oder Prüfbericht vor, sofern erforderlich.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Wenn die aktuelle Anschrift nicht eindeutig nachweisbar ist, ist eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich.
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für Minderjährige als PDF herunterladen

Kontakt

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Anträge & Online-Dienstleistungen

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat

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