Saisonkennzeichen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bietet die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung erfolgen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen empfiehlt sich die Saisonzulassung. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufteilung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist nicht zulässig.
Einmal so zugelassen, kann das Fahrzeug in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. Hauptuntersuchungen, die in den Ruhezeitraum fallen, können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Je nach Fall können zusätzliche Nachweise nötig sein.
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Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
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