Diebstahl / Verlust Kennzeichen
Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen
Wenn Kennzeichen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Situation zusätzliche Nachweise erforderlich sein können.
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Wenn nur ein Kennzeichen abhandengekommen ist, muss das noch vorhandene Kennzeichen zur Entstempelung vorgelegt werden.
Bitte legen Sie den Abdruck der Anzeige vor. Alternativ ist eine schriftliche Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlanzeige möglich.
Der Fahrzeugbrief dient als Nachweis über die Fahrzeugzuordnung und ist für die Umkennzeichnung erforderlich.
Der Fahrzeugschein enthält die aktuellen Fahrzeugdaten und wird für die Beantragung eines neuen Kennzeichens benötigt.
Bitte bringen Sie den HU-Bericht mit. Damit kann die Gültigkeit der Hauptuntersuchung nachgewiesen werden.
Wenn nur ein Schild verloren ging, muss das zweite Kennzeichenschild vorgelegt werden, damit es entstempelt werden kann.
Zur Identifikation des Fahrzeughalters oder einer bevollmächtigten Person ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Bei Reisepass oder ausländischem Ausweis ist eine Meldebestätigung vorzulegen.
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
Für Firmen.
Für Minderjährige.
Einverständniserklärung für Minderjährige als PDF herunterladen
Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
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