Ist ein Antrag erfolgreich bearbeitet, wird Ihnen eine Zulassungsnummer zugeteilt (Beispiel 2025D0001).
Haben Sie diese Nummer von uns erhalten, ist es für künftige Zulassungsvorgänge (innerhalb des beantragten Jahres) ausreichend, in der Zulassungsbehörde die Zulassungsnummer (ausgehändigte Karte) vorzulegen.
Somit entfällt für diesen Zeitraum die Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszuges, der Visitenkarte oder des Briefkopfes.
Die Eintragung gilt immer nur für ein Jahr und ist für die Folgejahre, mittels Antrag neu zu beantragen!
Wird innerhalb des laufenden Jahres kein Folgeantrag gestellt, wird der Eintrag zu Beginn des nächsten Jahres aus der Firmendatei gelöscht.
Ab diesem Zeitpunkt ist für jeden Zulassungsvorgang wieder die Vorlage der aktuellen Firmenunterlagen erforderlich.
Hier können Sie einen Antrag auf Eintragung in die Firmendatei der Zulassungsbehörde stellen.
Hinweise:
- Die Zuteilung einer wie oben beschriebenen Zulassungsnummer, entbindet Sie nicht von Ihren Mitteilungsverpflichtungen gegenüber der Zulassungsbehörde. Änderungen betreffend des Gewerbes (beispielsweise Änderung der Firmierung, Namensänderung, Standortwechsel etc.) müssen unverzüglich durch Vorlage entsprechender Unterlagen in der Zulassungsbehörde angezeigt
- Der Nachweis einer Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung – EVB), der Zulassungsvollmacht/en (samt gültigen Ausweis) und SEPA-Lastschriftmandat – bei Zulassung durch Dritte – ist nach wie vor erforderlich.
- Weitere Informationen und den Antrag zur Eintragung/Folgeantrag erhalten Sie auch jederzeit gerne bei den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde.