Importfahrzeuge

Wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland in Deutschland zugelassen werden soll, sind je nach Herkunft und Fahrzeugstatus zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte prüfen Sie die Dokumente sorgfältig vor Ihrem Termin.

Eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ist grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Fahrzeug bereits einer Begutachtung bei einer Prüfungsorganisation unterzogen wurde.

 

1. Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Für Fahrzeuge aus Nicht EU Staaten ist der Nachweis erforderlich. Für Fahrzeuge aus EU Mitgliedstaaten ist die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.
Vordrucke sind bei der Kfz Zulassungsbehörde erhältlich. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Unterlagen im Termin mit.
Das COC bestätigt die EU Typgenehmigung. In der Regel erhalten Sie es vom Hersteller oder Händler.
Falls bereits vorhanden, bitte im Original mitbringen.
Rechnung oder Kaufvertrag im Original. Käufer, Fahrzeugdaten (VIN) und Datum sollten eindeutig ersichtlich sein.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei Reisepass ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich. Für ausländische Ausweise ist ebenfalls eine Meldebestätigung vorzulegen.
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Die Vorführung bei der Zulassungsbehörde ist grundsätzlich erforderlich.
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen

2. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs

Für Fahrzeuge aus Nicht EU Staaten ist der Nachweis erforderlich. Für Fahrzeuge aus EU Mitgliedstaaten ist die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.
Falls verfügbar, bitte mitbringen. Wenn kein COC vorhanden ist, kann ein Gutachten gem. § 21 StVZO erforderlich sein.
Bitte im Original mitbringen. Ohne Originaldokumente ist eine Bearbeitung in der Regel nicht möglich.
Rechnung oder Kaufvertrag im Original. Käufer, Fahrzeugdaten (VIN) und Datum sollten eindeutig ersichtlich sein.
Erforderlich, wenn kein COC vorliegt oder aus den ausländischen Papieren keine gültige Betriebserlaubnis ersichtlich ist.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Bitte bringen Sie die bisherigen Kennzeichen mit, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Bei Reisepass ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich. Für ausländische Ausweise ist ebenfalls eine Meldebestätigung vorzulegen.
Bitte bringen Sie den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung mit, sofern diese fällig ist.
Soweit vorgeschrieben und fällig, bitte Prüfbuch oder Prüfbericht über die Sicherheitsprüfung vorlegen.
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Die Vorführung bei der Zulassungsbehörde ist grundsätzlich erforderlich.
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis

Einverständniserklärung für minderjährige Kraftfahrzeughalter als PDF herunterladen
Kontakt

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Anträge & Online-Dienstleistungen

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.

Es wurden keine Einträge gefunden.