Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Gründe dafür sind die Verkehrssicherheit, die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer und die Halterfeststellung.
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Benötigte Unterlagen
Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Nur mit vollständigen Dokumenten kann die Neuzulassung sofort bearbeitet werden.
SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
Einverständniserklärung für Minderjährige als PDF herunterladen