Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Gründe dafür sind die Verkehrssicherheit, die Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich

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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat

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