Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen werden befristet und widerruflich zugeteilt. Sie werden zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, genutzt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen für Händlerkennzeichen und Oldtimer.

Rote Kennzeichen werden personenbezogen zugeteilt. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.

Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen roten Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

1. Händler

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet und widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt.

Antrag als PDF herunterladen
Bitte Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebestätigung bereithalten.
Bitte im Original oder als amtlich bestätigte Kopie mitbringen.
Handelsregisterauszug und gültiger Personalausweis des oder der Geschäftsführer bzw. Prokuristen.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
nicht älter als 3 Monate (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
nicht älter als 3 Monate (zu beantragen bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt)
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
nicht älter als 3 Monate
Selbstauskunft direkt beim KBA zu beantragen
Beantragung beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
 
Sollen zuverlässige Mitarbeiter das rote Dauerkennzeichen ausgeben wird der Antrag/Personalbogen benötigt. Zusätzlich wird für jede Person die Ausweiskopie, Auskunft aus dem Fahreignungsregister und das Führungszeugnis gem. §30 Abs. 5 BZRG benötigt. PDF Formular zum Download.

Personalbogen als PDF herunterladen
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

Vollmacht als PDF herunterladen

2. Oldtimer

Ein Kraftfahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen nach § 43 FZV mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.

Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Es werden wie bei Händlerkennzeichen maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.

PDF Formular zum Download.

Antrag Oldtimer als PDF herunterladen
Bitte Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebestätigung bereithalten.
Die eVB Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz Versicherung. Bitte die 7-stellige Nummer bereithalten.
nicht älter als 3 Monate (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
nur notwendig wenn „H“ noch nicht durch die Zulassungsbehörde zugeteilt wurde (nicht älter als 18 Monate)
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Selbstauskunft direkt beim KBA zu beantragen

Für jedes Fahrzeug, dass auf das rote Kennzeichen aufgenommen werden soll:
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
nur notwendig wenn „H“ noch nicht durch die Zulassungsbehörde zugeteilt wurde (nicht älter als 18 Monate)

Bei Firmen zusätzlich:
Bitte im Original mitbringen.
Bitte mitbringen.
Kontakt

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