Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen werden befristet und widerruflich zugeteilt. Sie werden zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, genutzt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen für Händlerkennzeichen und Oldtimer.
Rote Kennzeichen werden personenbezogen zugeteilt. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.
Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen roten Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
1. Händler
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet und widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt.
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2. Oldtimer
Ein Kraftfahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen nach § 43 FZV mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.
Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Es werden wie bei Händlerkennzeichen maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.
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Für jedes Fahrzeug, dass auf das rote Kennzeichen aufgenommen werden soll:
Bei Firmen zusätzlich: