Umschreibung eines Fahrzeugs
Warum „Umschreibung“?
Eine Umschreibung ist die Aktualisierung der Fahrzeugzulassung, wenn sich die Zuständigkeit oder Eintragungen ändern. Typische Gründe sind ein Umzug, ein Wechsel des Kennzeichens oder die Übernahme eines Fahrzeugs.
- Zuzug aus einem anderem Landkreis
- Kauf eines Fahrzeugs (Halterwechsel)
1. Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Landkreises
1.1 Mit Halterwechsel
Der Fahrzeugbrief weist das Fahrzeug eindeutig aus und enthält Angaben zur Halterin oder zum Halter. Bitte im Original mitbringen.
Der Fahrzeugschein enthält die aktuellen Fahrzeugdaten und die Zulassung. Bitte im Original vorlegen.
Nur erforderlich, wenn ein Kennzeichenwechsel beantragt wird. Bitte beide Kennzeichenschilder (vorne und hinten) mitbringen.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Zur Identifikation der antragstellenden Person. Bei Reisepass ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich. Bei Vertretung: Ausweis der vertretenden Person ebenfalls mitbringen.
ggf. Nachweis, dass eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Als Nachweis gilt z. B. der Prüfbericht einer Prüforganisation.
Nur erforderlich, wenn eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Als Nachweis gilt je nach Fahrzeugart ein Prüfbuch oder ein Prüfbericht zur Sicherheitsprüfung.
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
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Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
Für Firmen.
Für Minderjährige.
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Für Firmen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n
Für Minderjährige.
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
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1.2 Ohne Halterwechsel
Wenn kein Halterwechsel stattfindet, werden häufig nur Eintragungen in den Papieren berichtigt, z. B. bei Namens oder Adressänderung. Bitte nutzen Sie dafür die Seite „Berichtigung der Kfz-Papiere“.
Hinweis: Für diesen Fall ist auf der Umschreibungsseite keine eigene Dokumentenliste hinterlegt.
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