Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) beendet die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Nach der Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Im Rahmen der Außerbetriebsetzung haben Sie das Recht bzw. die Möglichkeit, das Kennzeichen für eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter für 12 Monate zu reservieren. Diese Reservierung nennt sich Verbleibskennzeichen.

1. Außerbetriebsetzung am Schalter

Fahrzeuge können grundsätzlich bei allen deutschen Zulassungsbehörden persönlich oder durch einen Dritten außer Betrieb gesetzt werden.

2. Online-Außerbetriebsetzung

Seit dem 01.01.2015 können neu oder wieder zugelassene Fahrzeuge auch online außer Betrieb gesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt werden Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten ausgegeben und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I verwendet. Beide Unterlagen sind mit Sicherheitscodes versehen, die für die Online-Außerbetriebsetzung freigelegt werden müssen.

Mit dem Service der Online-Zulassungsbehörde können Sie viele gängige Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen bequem von zu Hause aus beantragen.

Benötigte Unterlagen

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin bzw. vor der Online-Antragstellung, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Je nach Fall, zum Beispiel Verschrottung oder Verlust der Kennzeichen, sind zusätzliche Nachweise nötig.

Bitte bringen Sie den originalen Fahrzeugschein mit. Bei der Online-Außerbetriebsetzung wird zusätzlich der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt, sofern vorhanden.

Verlust von Fahrzeugpapieren. Wenn Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren wurden, finden Sie hier die Informationen zu Ersatzpapieren:
Ersatzpapiere, Verlust Fahrzeugpapiere
In der Regel sind beide Kennzeichenschilder (vorn und hinten) abzugeben. Wenn Kennzeichen verloren wurden, genügt die Verlustbescheinigung.
Bei Verlust der Kennzeichen geben Sie bitte bei einer deutschen Polizeidienststelle eine Verlusterklärung ab. Die entsprechende Verlustbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Kontakt

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