Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) beendet die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Nach der Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Im Rahmen der Außerbetriebsetzung haben Sie das Recht bzw. die Möglichkeit, das Kennzeichen für eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter für 12 Monate zu reservieren. Diese Reservierung nennt sich Verbleibskennzeichen.
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Fahrzeuge können grundsätzlich bei allen deutschen Zulassungsbehörden persönlich oder durch einen Dritten außer Betrieb gesetzt werden.
Seit dem 01.01.2015 können neu oder wieder zugelassene Fahrzeuge auch online außer Betrieb gesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt werden Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten ausgegeben und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I verwendet. Beide Unterlagen sind mit Sicherheitscodes versehen, die für die Online-Außerbetriebsetzung freigelegt werden müssen.
Mit dem Service der Online-Zulassungsbehörde können Sie viele gängige Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen bequem von zu Hause aus beantragen.
Benötigte Unterlagen
Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin bzw. vor der Online-Antragstellung, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Je nach Fall, zum Beispiel Verschrottung oder Verlust der Kennzeichen, sind zusätzliche Nachweise nötig.
Verlust von Fahrzeugpapieren. Wenn Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren wurden, finden Sie hier die Informationen zu Ersatzpapieren:
Ersatzpapiere, Verlust Fahrzeugpapiere