Verkauf
In der Vergangenheit häufen sich beim Fahrzeugverkauf zunehmend die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeugs seiner Pflicht zur Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs nicht nachkommt und der eingetragene Fahrzeughalter somit weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Gebühren für die Fahrzeugversicherung bezahlt.
Der beste Schutz davor ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vor der Übergabe an den Käufer.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Kfz-Zulassungsbehörde eine Veräußerungsanzeige mit den Fahrzeugdaten und Unterschrift des Verkäufers sowie des Käufers zu übersenden. Bestenfalls liegen auch die Nummer des Personalausweis oder Reisepasses und die ausstellenden Behörde des Ausweises des Käufers vor.