Wiederzulassung

(erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Fahrzeughalter)

Eine Wiederzulassung bedeutet, dass ein zuvor außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zugelassen wird.

Benötigte Unterlagen

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin bzw. vor der Online-Antragstellung, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Je nach Fall (z. B. Minderjährige, Firmen, technische Änderungen oder lange Außerbetriebsetzung) sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) weist die rechtliche Zuordnung des Fahrzeugs nach. Sie wird vor allem benötigt, wenn sich Kennzeichen, Name oder technische Daten ändern.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten. Wenn der Fahrzeugschein nicht mehr vorliegt, kann ersatzweise eine Abmeldebescheinigung erforderlich sein.
Elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Bringen Sie die Kennzeichenschilder mit, sofern diese noch vorhanden sind und das Kennzeichen für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter reserviert wurde.
Ein Gutachten nach § 21 StVZO kann erforderlich sein, wenn das Fahrzeug sehr lange außer Betrieb war (länger als 7 Jahre) und kein Nachweis über eine Betriebserlaubnis vorgelegt werden kann (z. B. Fahrzeugbrief, COC oder altes § 21-Gutachten).
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Reisepass oder ausländischem Ausweis ist in der Regel zusätzlich eine Meldebestätigung erforderlich. Bei Vertretung gilt dies auch für den Bevollmächtigten.
Für die Wiederzulassung ist ein gültiger HU-Nachweis erforderlich. Bitte bringen Sie den Prüfbericht mit, sofern er nicht elektronisch abrufbar ist.
Für bestimmte Fahrzeuge ist zusätzlich eine gültige Sicherheitsprüfung (SP) vorgeschrieben. Als Nachweis dienen Prüfbuch oder Prüfbericht.
Inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes

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Für die Kraftfahrzeugsteuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen
Je nach Konstellation sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Für Firmen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung und
  • Vollmacht einer/der vertretungsberechtigten Person/en der Firma inklusive Ausweiskopie/n

Für Minderjährige.
  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
  • ggf. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis



Einverständniserklärung für Minderjährige als PDF herunterladen
Kontakt

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