Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung berät alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Donau-Ries. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung der finanziellen, sozialen und rechtlichen Aspekte.
Seit dem 01.01.2021 wird die Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Donau-Ries gemeinsam vom Landratsamt Donau-Ries, dem Caritasverband für den Landkreis Donau-Ries und dem SKM Donau-Ries übernommen.
Für verschiedene Regionen im Landkreis Donau-Ries stehen Ihnen zugeordnete Ansprechpartner zur Verfügung. Den für Sie richtigen Ansprechpartner können Sie unserer Gebietsaufteilung entnehmen.
Wir können keine Kredite vergeben!
Unsere Beratung findet in deutscher Sprache statt. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, so bitten wir Sie, sich von einem Dolmetscher begleiten zu lassen.
Informationsblätter in verschiedenen Sprachen
www.schuldnerberatung-hessen.de
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Wir bieten Ihnen Hilfe an, wenn
- sie finanzielle Probleme haben und Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
- Sie Ihre Ausgaben aufgrund einer besonderen Lebenssituation nicht mehr bewältigen können.
- Ihr Konto überzogen ist und vielleicht sogar keine Kontoverfügungen mehr möglich sind.
- Sie die Darlehensrate nicht mehr zahlen können oder das Darlehen gekündigt ist.
- Inkassofirmen und Rechtsanwälte mit gerichtlichen Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung drohen.
- Sie vermehrt Mahnungen erhalten.
- Konto- oder Lohnpfändungen bevorstehen und bestehen.
- sich der Gerichtsvollzieher angekündigt oder Sie bereits besucht hat.
Wir beraten und unterstützen Sie bei
- der Sicherstellung Ihres notwendigen Lebensunterhalts.
- der Planung Ihres Haushalts.
- der Vermittlung an Ämter zur Abklärung von Ansprüchen auf Sozialleistungen.
- der Überprüfung der Forderungen.
- der Verhandlung mit Ihren Gläubigern.
- Themen rund um den Pfändungsschutz.
- der Erarbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen.
- der Insolvenzantragstellung.
- der Erarbeitung individueller Lösungen im Umgang mit Ihren Schulden.
Was wir von Ihnen erwarten
- Bereitschaft zur aktiven Zusammenarbeit und Mitarbeit
- Offenlegung der gesamten Schulden, des Einkommens und Vermögens
- Termineinhaltung bzw. rechtzeitige Terminabsage, damit Termine anderweitig vergeben werden können.
Welche Unterlagen wir zum Erstgespräch von Ihnen benötigen
- Gehaltsbescheinigungen, Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bzw. sonstige Einkommensnachweise
- Überblick über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben für die Erstellung eines Haushaltsplans
- Kontoauszüge nach Absprache
- Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO - meineSCHUFA.de
- Gläubigerunterlagen oder Forderungsaufstellung
- gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Absprache (Mietvertrag, …)
Beratungsstellen:
Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich!
| Dienststelle Nördlingen | Sprechzeiten: | Kontakt: |
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Bürgermeister-Reiger-Straße 5 86720 Nördlingen |
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr |
Tel.: 0906 74 6031 |
| Dienststelle Donauwörth | Sprechzeiten: | Kontakt: |
|
Äbtissin-Gunderada-Straße 3 86609 Donauwörth |
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr |
Tel.: 0906 74 3603 |
Weitere Informationen finden Sie unter:
