P-Konto & P-Kontobescheinigung

Die Ausstellung einer P-Kontobescheinigung in unserer Stelle erfolgt kostenlos.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstellung einer Bescheinigung.

 

Eine P-Kontobescheinigung wird bei drohender oder bereits vorhandener Kontopfändung benötigt, wenn Sie u.a.

  • anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (z. B.: Ehepartner, Kinder,..).
  • vom Jobcenter für sich und weitere Familienmitglieder Geld auf Ihr Konto erhalten.
  • Kindergeld erhalten und dies auf Ihr Konto überwiesen wird.

Damit wir eine P-Kontobescheinigung ausstellen können, benötigen wir

  • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • eine aktuelle Melde- bzw. Haushaltsbescheinigung
  • einen Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • die Heiratsurkunde
  • einen Kindergeldnachweis
  • den letzten Bescheid des Jobcenters
  • Kontoauszüge
  • weitere Unterlagen nach Absprache

Informationsblatt: Was tun bei Kontopfändung - deutsch

Kontakt

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