P-Konto & P-Kontobescheinigung
Die Ausstellung einer P-Kontobescheinigung in unserer Stelle erfolgt kostenlos.
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstellung einer Bescheinigung.
Eine P-Kontobescheinigung wird bei drohender oder bereits vorhandener Kontopfändung benötigt, wenn Sie u.a.
- anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (z. B.: Ehepartner, Kinder,..).
- vom Jobcenter für sich und weitere Familienmitglieder Geld auf Ihr Konto erhalten.
- Kindergeld erhalten und dies auf Ihr Konto überwiesen wird.
Damit wir eine P-Kontobescheinigung ausstellen können, benötigen wir
- die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- eine aktuelle Melde- bzw. Haushaltsbescheinigung
- einen Nachweis über Unterhaltsleistungen
- die Heiratsurkunde
- einen Kindergeldnachweis
- den letzten Bescheid des Jobcenters
- Kontoauszüge
- weitere Unterlagen nach Absprache
Informationsblatt: Was tun bei Kontopfändung - deutsch
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