Digitale Verwaltung

Das Landratsamt Donau-Ries ist Digitales Amt

Wo sind die Online-Leistungen des Landratsamts Donau-Ries?

Alle Online-Leistungen des Landratsamts finden Sie.

Mit der Initiative "Digitales Amt" zeichnet das "Bayrische Staatsministerium für Digitales" Behörden aus, welche die Umsetzung besonders aktiv angehen und bereits mehr als 50 Online-Leistungen anbieten. Anfang September 2022 wurde dem Landratsamt Donau-Ries die Auszeichnung verliehen.

 

Die Digitalisierung der Leistungen in den Kommunen des Landkreises schreitet ebenfalls rasant voran. Das Bayernportal zeigt auf, welche Leistungen in welcher Kommune bereits online sind und für die Bürgerinnen und Bürger zur Verwendung möglich sind.

Den Link zum Bayern-Portal mit allen verfügbaren Online-Leistungen Ihrer Kommune finden Sie hier.

Das OZG-Netzwerk des Landkreises

Um das "Digitale Amt" speziell im Landkreis Donau-Ries schneller voranschreiten zu lassen, wurde nach dem bundesweiten "EFA-Prinzip" (Einer Für Alle) zur OZG-Umsetzung ein Netzwerk gegründet - OZG Donau-Ries.  

Hier finden sich die teilnehmenden Kommunen des Landkreises in regelmäßigen Treffen online zusammen, um voneinander zu lernen. Denn, vom Gedankengut und Umsetzungserfolg einer Kommune können die anderen Kommunen partizipieren.

Was haben wir schon erreicht?

Bisher haben die große Kreisstadt Nördlingen, das Landratsamt Donau-Ries, VG Rain, Stadt Rain, Fremdingen und Kaisheim die Auszeichnung erhalten- und das ist erst der Anfang.

Nimmt man die Summe der OZG-Leistungen im Landkreis, so sind aktuell 1200 Leistungen verfügbar (Stand: 03.01.2024).

      

Kontakt

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Digitales Rathaus - Fördermittel

Das bayrische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen der "Förderrichtlinie Digitales Rathaus" Fördermitttel für die Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten mit oder ohne digitalem Fachverfahren – d.h., die beantragten Maßnahmen oder Dienste dürfen von der Kommune bisher noch nicht eingesetzt worden sein. Lizenzkosten können für eine Laufzeit von maximal zwei Jahre gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag einer Förderung beträgt 20.000 Euro je Antragsteller. Die Ausgaben für die geförderten Dienste müssen über 5.000 € liegen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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