Ehrenamtspauschale
Ehrenamtspauschale
Mit der Ehrenamtspauschale haben Vereine die Möglichkeit, das Engagement ihrer Mitarbeiter und Helfer zu honorieren, ohne dass diesen steuerliche Abzüge drohen. 2021 wurde die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf nun 840 Euro pro Jahr erhöht.
Ab dem Jahr 2026 wird diese auf 960 Euro erhöht.
Ausführliche Informationen zur Ehrenamtspauschale finden Sie auf der Homepage von Finanztip und dem Verein Deutsches Ehrenamt.
Übungsleiterfreibetrag
Mit der Übungsleiterpauschale können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Trainer, Dozenten, Pfleger, Erzieher und Künstler steuerfrei entlohnen. 2021 wurde die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht.
Ab dem Jahr 2026 wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro erhöht.
Ausführliche Informationen zum Übungsleiterfreibetrag finden Sie hier auf der Homepage von Finanztip und dem Verein Deutsches Ehrenamt.
Können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kombiniert werden?
Werden unterschiedliche Ehrenämter ausgeübt, die gesondert vergütet werden, kannst zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch von der Ehrenamtspauschale profitieren werden. Das ist dann zum Beispiel der Fall, wenn Du als Trainer für einen Sportverein tätig bist mit bis zu 3.000 Euro Pauschale und außerdem dessen Kasse verwaltest mit bis zu 840 Euro Pauschale. Seit dem Jahr 2021 können somit im besten Fall 3.840 Euro Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten werden.
Ab 2026 können es voraussichtlich 3.300 Euro plus 960 Euro und damit sogar 4.260 Euro sein.
Wichtig: Du kannst die beiden Pauschalen nicht für die gleiche Tätigkeit kombinieren.