Landschaftspflegemaßnahmen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung in Naturparks.

Kontakt
  • Bianca Braun
    Sachbearbeitung
    Haushalt, Abwicklung Kleinmaßnahmen, Prüfung Innenbereichsvorhaben, Eingrünungen
    phone 0906 74-6101
    mail naturschutz@lra-donau-ries.de
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    Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) dienen dazu,

    • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
    • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
    • den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
    • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
    • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
    • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.

    Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparks auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.

    Antragsberechtigt sind Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Kommunen sowie Eigentümer und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn die förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme 2.500 Euro (sog. Bagatellgrenze) übersteigen.

    Der Antrag ist mit den erforderlichen Anlagen über das Landratsamt Donau-Ries, untere Naturschutzbehörde, bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

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