Vertragsnaturschutzprogramm

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert die naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen bzw. Gebieten.

Für die Bewirtschaftung von geschützten Feuchtflächen gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch den sog. Erschwernisausgleich (EA).

Kontakt
  • Bianca Braun
    Sachbearbeitung
    Haushalt, Abwicklung Kleinmaßnahmen, Prüfung Innenbereichsvorhaben, Eingrünungen
    phone 0906 74-6101
    mail naturschutz@lra-donau-ries.de
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    Antragsteller bzw. Interessenten wenden sich bitte zunächst an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Donau-Ries.

    Es wird zunächst geklärt, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis  kann dem Antragsteller im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ein sog. „Bewertungsblatt“ erteilt werden.

    Dieses ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Förderung von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) innerhalb der jeweils geltenden Antragsfrist einzureichen.

    Die Vereinbarungen werden in der Regel für 5 Jahre abgeschlossen.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen: Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) (bayern.de)

    Weitere Schlagworte: Vertragsnaturschutzprogramm

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