Landschaftsbestandteile

Als Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien, beispielsweise von Naturdenkmalen erfüllen.  Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Entwicklungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
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