Vorkaufsrechte

Für Grundstücke, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz bestimmte Merkmale aufweisen, besteht für den Freistaat Bayern, die Bezirke, Landkreise, Kommunen und kommunale Zweckverbänden die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben (§ 66 BNatSchG, Art. 39 BayNatSchG).

Kontakt
  • Birgit Rathmann
    Sachbearbeitung
    Infomaterial, Zuarbeitung, Vorkaufsrechte
    phone 0906 74-285
    mail naturschutz@lra-donau-ries.de
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    Unter folgenden Voraussetzungen kann ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen:

    • auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässer oder das Grundstück grenzt an ein Gewässer an
    • das Grundstück liegt ganz oder teilweise in einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark
    • auf dem Grundstück befinden sich Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile

    Die untere Naturschutzbehörde erhält von den Notaren eine Mitteilung über den Verkauf von Grundstücken im Landkreis Donau-Ries. Sie überprüft, ob diese Grundstücke die entsprechenden Merkmale aufweisen und übt im Bedarfsfall das Vorkaufsrecht aus.  

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