Vorkaufsrechte

Für Grundstücke, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz bestimmte Merkmale aufweisen, besteht für den Freistaat Bayern, die Bezirke, Landkreise, Kommunen und kommunale Zweckverbänden die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben (§ 66 BNatSchG, Art. 39 BayNatSchG).

Kontakt
  • Birgit Rathmann
    Sachbearbeitung
    Infomaterial, Zuarbeitung, Vorkaufsrechte
    phone 0906 74-285
    mail naturschutz@lra-donau-ries.de
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