Städtebauliche Entwicklung

Grundlagen guter städtebaulicher Entwicklung

Städtebauliche Entwicklungskonzepte, Rahmenpläne und sonstige informelle Pläne und Konzepte:

keine Lyrik, sondern hilfreiche Entscheidungsgrundlagen

Auf städtebaulichen Fachtagungen sowie in entsprechenden Leitfäden, in denen es im weitesten Sinne um gute städtebauliche Ortsentwicklung geht, werden häufig sogenannte best-practice-Beispiele vorgestellt. Legt man diese Beispiele guter städtebaulicher Ortsentwicklung übereinander und versucht Prinzipien aus ihnen abzuleiten, die sich in der Strategie und im Vorgehen der betreffenden Städte und Gemeinden wiederkehrend finden lassen, so gelingt dies relativ schnell. Eine dieser Erkenntnisse lautet:

"Ohne unser Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept wären wir nie so weit gekommen“

Diesen oder ähnliche Sätze hört man regelmäßig von Bürgermeister*innen, die sich erfolgreich mit Fragen der Innenentwicklung, der Ortskernvitalisierung, der flächennachhaltigen Planung und Entwicklung, der Verkehrswende, der Biodiversität im Siedlungsbereich sowie der Schaffung bedarfsgerechten und preisgedämpften Wohnraums – mit anderen Worten: mit einzelnen Handlungsfeldern einer guten städtebaulichen Ortsentwicklung – auseinandergesetzt haben.

Der Grund hierfür ist nachvollziehbar. So kennen viele Lebensbereiche, sei es die Wirtschaft, die Politik oder das Vereinsleben das Prinzip von Grundlagenermittlung, Analyse, der Bewertung und des Erkenntnisschlusses. Man schaue nur auf Leitbilddebatten im Bereich der Unternehmensentwicklung, die SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Analyse) im Bereich der strategischen Organisationsentwicklung oder einer Wahlkampfvorbereitung oder die Bedarfs- und Angebotsplanung in einer Bildungseinrichtung.

Keine dieser Organisationseinheiten würde auf die Idee kommen, ihre Zukunftsstrategie nicht auf der Grundlage fakten- und datenbasierter Erkenntnisse sowie unter Bewertung dieser Erkenntnisse mittels dem aktuellen Wissensstand der jeweiligen Fachdisziplin vorzunehmen. Gleiches gilt selbstverständlich für den Bereich der städtebaulichen Entwicklung.

Übersetzt heißt dies für den Bereich der guten städtebaulichen Ortsentwicklung, dass sich auch hier regelmäßig die Städte und Gemeinden als erfolgreich erweisen, die Erkenntnisse und Handlungsableitungen aus entsprechenden (informellen) städtebaulichen Studien und Konzepten gewinnen und ableiten können.

Mit Blick auf entsprechende Studien, Pläne und Konzepte herrscht jedoch ein Begriffswirrwarr, der den Zugang erschwert und häufig Hemmschwellen aufbaut. Im Grunde ist jedoch schnell Ordnung in das System gebracht:

Abzugrenzen sind (und natürlich gibt es diesbezüglich auch weitere Unterteilungsmöglichkeiten) im Wesentlichen zwei Arten entsprechender städtebaulicher Grundlagenermittlungen: Informelle und formelle.

Informelle Planungsgrundlagen (und diese sind das Thema des vorliegenden Beitrags) sind Studien, die der städtebaulich agierenden Gemeinde für bestimmte Handlungsfelder (Innenentwicklung, Wohnen, Denkmalschutz, Verkehr, Biodiversität, Baukultur, Ortsbild etc.) das strukturelle Grundlagenwissen liefern, welches für eine abgewogene und sachgerechte Arbeit und Entscheidungsfindung in der Ortsentwicklung benötigt wird. Unterschieden werden diese informellen Planungsgrundlagen im Wesentlichen wie folgt:

Informelle Planungsgrundlagen in der Übersicht Quelle: Matthias Simon

„Die städtebauliche Rahmenplanung ist […] ein informelles Planungsinstrument. Im Gegensatz zur Stadtentwicklungsplanung konzentriert sich die Rahmenplanung auf räumlich und sachlich begrenzte städtebauliche Entwicklungsaufgaben. Dabei steht eine Konkretisierung von Festlegungen des Flächennutzungsplans auf Quartiersebene als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung im Vordergrund.“¹

„Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sind informelle kommunale Planungen. Sie bieten sich bei komplexen Fragestellungen, die alle Bereiche des kommunalen Gemeinwesens betreffen, als Grundlage für ein koordiniertes langfristiges strategisches Vorgehen an. Je nach Anforderungen des Einzelfalls werden über die rein räumlichen bzw. baulichen Fachbereiche hinaus weitere Handlungsfelder (z. B. Demographie, Nutzung regenerativer Energien, Einzelhandel, Umwelt, Denkmalpflege u. a.) in die Bearbeitung des Konzepts einbezogen. Die Realisierung der detaillierten Einzelprojekte wird anhand einer umsetzungsorientierten und anpassungsfähigen Strategie regelmäßig mit den gesamtstädtischen Entwicklungsvorstellungen abgestimmt und evaluiert. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Einbindung und Aktivierung der Bürgerschaft sowie lokaler Akteure.“²

Werden nur einzelne städtebauliche Handlungsfelder (z.B. Einzelhandel, Denkmalpflege oder die Innenentwicklung) in einer Untersuchung abgearbeitet, spricht man von einem städtebaulichen Konzept (z.B. Einzelhandelskonzept, Denkmalschutzkonzept, Verkehrskonzept, Innentwicklungskonzept etc.).

Davon abzugrenzen sind städtebauliche Untersuchungen und Konzepte, die das Baugesetzbuch bestimmten städtebaulichen Instrumenten (z.B. der Sanierungssatzung oder dem Stadtumbaugebiet) von Gesetzes wegen vorschaltet (formelle Planungsgrundlagen städtebaulicher Instrumente):

Abb.: Formelle Planungsgrundlagen in der Übersicht Quelle: Matthias Simon

Sinn und Zweck sowie die gesetzlich verpflichtende Notwendigkeit formeller Planungsgrundlagen ergeben sich dabei unmittelbar aus dem Gesetz. So verlangt das Gesetz beispielsweise, dass die Gemeinde vor dem Erlass einer Sanierungssatzung eine vorbereitende Untersuchung erstellt.

Für die informellen städtebaulichen Untersuchungen sind Sinn, Zweck und Notwendigkeit nicht unmittelbar aus dem Gesetz herauszulesen. Und dennoch liefern gerade diese Planungsinstrumente ganz handfeste Ergebnisse und zeitig greifbare Wirkungen:

• Zum einen liefern Rahmenpläne, Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige informelle Konzepte, Ermittlungen und Pläne (z.B. ein Einzelhandelskonzept oder eine städtebauliche Studie zu den baukulturellen Qualitäten eines Ortskernes) Erkenntnisse, die das zuständige Beschlussgremium für gute Entscheidungen für eine nachhaltige städtebauliche Ortsentwicklung benötigen.

• Ferner helfen diese informellen Planungsgrundlagen dabei, den von Entscheidungen betroffenen Menschen die Grundlagen einer Entscheidung zu erklären und diese transparent zu machen.

• Die partizipativ, d.h. mit einem Element der Bürgerbeteiligung ausgestalteten informellen Planungsgrundlagen (wie beispielsweise das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept) stellen die zukünftigen Weichenstellungen in der städtebaulichen Ortsentwicklung regelmäßig auf einen noch breiteren Zustimmungssockel.

• Als sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage tragen informelle städtebauliche Planungen und Konzepte regelmäßig auch zur Versachlichung von Debatten bei.

• Schließlich gibt es einen handfesten juristischen Grund, weshalb informelle Planungsgrundlagen den zuständigen Beschlussgremien Rückenwind für ihre Entscheidungen geben: Das Baugesetzbuch knüpft die „Gerichtsfestigkeit“, mithin die rechtssichere Durchführung und Durchsetzung entsprechender Steuerungs- und Eingriffsinstrumente (Bauleitplanung, Vorkaufsrechtssatzung, Veränderungssperre, Gestaltungssatzung etc.) regelmäßig daran, dass sich die Gemeinde in Grundlagenermittlungen städtebauliche Gedanken über ihr Vorgehen gemacht hat. Dies bedeutet, dass z.B. eine Vorkaufsrechtssatzung dann rechtssicherer wird, wenn sie mit einer städtebaulichen Studie, einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept oder einem Rahmenplan fachlich substantiiert und schlüssig unterfüttert und begründet werden kann.

• Gleiches gilt für die Begründung einer Abwägungsentscheidung in einem Bebauungsplan (siehe auch § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB) oder die gemeindlich verordneten städtebaulichen Qualitäten, die durch eine Gestaltungssatzung vorgegeben werden sollen. Mit anderen Worten: Der Richter am Verwaltungsgericht frägt bei der Überprüfung von Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Veränderungssperren und Vorkaufsrechtssatzungen danach, von welchen städtebaulichen Gründen sich die Gemeinde hat leiten lassen. Kann die Gemeinde auf ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, einen Rahmenplan oder ein (Einzelhandels) Konzept verweisen, kann sie regelmäßig beruhigter auf ein entsprechendes Verfahren sehen. Mit Blick auf das ganzheitlichste städtebauliche Untersuchungsinstrument, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept, sind überdies noch folgende Vorteile herauszustellen:

• Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte sind in der Regel förderfähig und gleichzeitig auch die Eintrittskarte sowie die Voraussetzung für die Städtebauförderung.

• Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte werden i.d.R. durch externe Partner entwickelt und verfasst, was externen Sachverstand sowie Ideen von außen in die gemeindliche Planung bringt.

• Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte verbessern häufig auch die Arbeitsabläufe zwischen Gemeinderat, Bürgermeister*innen und Verwaltung, da man sich im ISEK-Entwicklungsprozess gemeinsam auf einen gleichen Wissensstand gebracht hat und gemeinsame Ziele formuliert hat.

Zum Schluss noch ein Beispiel der untersuchten Handlungsfelder sowie der aus der Untersuchung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Wolnzach: Demnach gilt: Lassen Sie sich nicht durch die teils sperrigen Begriffe abschrecken. Und keine Sorge, dass mit thematisch zielführend erstellten informellen Plänen und Konzepten lediglich Lyrik und städtebauliche Wunschbilder produziert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Entsprechende städtebauliche Ermittlungs- und Entscheidungsgrundlagen dienen der konkreten und guten Planungs- und Ortsentwicklungspraxis in unseren Städten und Gemeinden. Es handelt sich dabei eben gerade nicht um Papiertiger, die in Schubladen landen. Viele „best-practise-Beispiele“, wie das der Marktgemeinde Wolnzach können dies bestätigen.

Handlungsfelder und Ziele der Gemeindeentwicklung Ziele und Maßnahmen der Gemeindeentwicklung

 

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