Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen und bei grenzüberschreitendem Verkehr ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, befördert, betreibt Güterkraftverkehr. Dieser ist genehmigungspflichtig.

Formen:

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Kontakt
  • Janine Horak
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-251
    mail janine.horak@lra-donau-ries.de
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