Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen und bei grenzüberschreitendem Verkehr ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, befördert, betreibt Güterkraftverkehr. Dieser ist genehmigungspflichtig.

Formen:

↓ Mehr anzeigen ↓
Kontakt
  • Chiara Terschanski
    Zimmer: C - 0.72
    phone 0906 74-6073
    mail chiara.terschanski@lra-donau-ries.de
  • Jutta Drabek
    Zimmer: C - 0.76
    phone 0906 74-6292
    mail jutta.drabek@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Verlinkungen:

    Weitere Schlagworte: Gewerblicher Güterkraftverkehr

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.