Ausnahmegenehmigungen von Parkverboten und Parkerleichterungen

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Donau-Ries (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Nördlingen und Donauwörth) besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe, für Tätige im sozialen Dienst und für Handelsvertreter zu erteilen. Ein entsprechender Nachweis für die Tätigkeiten (z. B. Handelsvertreterausweis, Handwerkerausweis) muss hierfür erbracht werden.

Die Ausnahmegenehmigungen werden für 3 Jahre und stets widerruflich erteilt.

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Kontakt
  • Janine Horak
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-251
    mail janine.horak@lra-donau-ries.de
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