Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung

Eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung ist für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Lastkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht ab 3,5 t mit Anhänger notwendig. Die Ausnahmegenehmigung kann für Sonn- und Feiertage von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr erteilt werden.

Es können Einzelgenehmigungen für Einzelfahrten oder Dauergenehmigung für 1 bzw. 3 Jahre beantragt werden.

Kontakt
  • Margit Wolfinger
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6129
    mail margit.wolfinger@lra-donau-ries.de
  • Bianca Krompaß
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6039
    mail bianca.krompass@lra-donau-ries.de
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