Straßenverkehrsordnung

Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Bundes, Staats- und Kreisstraßen. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen im Zuge der genannten Straßen verwaltungsrechtlich und verkehrsbehördlich angeordnet werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind mit Bekanntgabe Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung und für jedermann verbindlich.

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Kontakt
Gerd Oefele
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3106
mail gerd.oefele@lra-donau-ries.de
Stefanie Mährle
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6822
mail stefanie.maehrle@lra-donau-ries.de

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