Straßenverkehrsordnung

Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Bundes, Staats- und Kreisstraßen. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen im Zuge der genannten Straßen verwaltungsrechtlich und verkehrsbehördlich angeordnet werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind mit Bekanntgabe Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung und für jedermann verbindlich.

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Kontakt
  • Gerd Oefele
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-106
    mail gerd.oefele@lra-donau-ries.de
  • Stefanie Mährle
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6822
    mail stefanie.maehrle@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Straßenverkehrsordnung, stvo

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