Taxi - Mietwagen - Gebündelter Bedarfsverkehr

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit u. a. Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Voraussetzungen: Fachliche Eignung, Niederlassung, persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit

Für den Antrag auf Genehmigung von Personenbeförderung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

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Weitere Schlagworte: Taxi - Mietwagen - Gebündelter Bedarfsverkehr, Personenbeförderung, Transfer