Verkehrsrechtliche Anordnung bei Arbeitsstellen im Straßenverkehrsraum

Arbeitsstellen im Straßenverkehrsraum sind nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung sind bei Arbeitsstellen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen die Unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt bzw. Große Kreisstädte) zuständig. Für Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit bei der jeweilig betroffenen Gemeinde.

↓ Mehr anzeigen ↓
Kontakt
  • Bianca Krompaß
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6039
    mail bianca.krompass@lra-donau-ries.de
  • Gerd Oefele
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3106
    mail gerd.oefele@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Weitere Schlagworte: Verkehrsrechtliche Anordnung bei Arbeitsstellen im Straßenverkehrsraum

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.