Verkehrsrechtliche Anordnung bei Arbeitsstellen im Straßenverkehrsraum

Arbeitsstellen im Straßenverkehrsraum sind nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung sind bei Arbeitsstellen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen die Unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt bzw. Große Kreisstädte) zuständig. Für Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit bei der jeweilig betroffenen Gemeinde.

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Kontakt
  • Bianca Krompaß
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6039
    mail bianca.krompass@lra-donau-ries.de
  • Gerd Oefele
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-106
    mail gerd.oefele@lra-donau-ries.de
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