Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch zur Unterstützung körperbezogener Leistungen bei einem Pflegedienst verwenden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten Beaufsichtigung, die Übernahme von Betreuung, Begleitung von Pflegebedürftigen und Unterstützungsleistungen für Angehörige zur besseren Bewältigung des Pflegealltags oder die Erbringung von Dienstleistungen z.B. bei der Haushaltsführung und organisatorische Hilfestellungen.

Die Dienstleister müssen nach Landesrecht anerkannt sein um mit der Pflegekasse abrechnen zu können. Zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder anerkannte Alltagsbegleiter/-innen.

Die Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern hat dazu ein Informationsblatt erstellt.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen - Fachstelle für Demenz und Pflege (demenz-pflege-bayern.de)

Schulungstermine | Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (einzelperson-bayern.de)

Registrierung | Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (einzelperson-bayern.de)

Kontakt

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Im Gegensatz zum Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht ausbezahlt. Werden im Monat nicht die 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.

Anbieter von Betreuungs- Entlastungsleistungen

 

Auf der Angebots-Landkarte finden Sie derzeit alle anerkannten Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern.

Die Angebots-Landkarte dient der Orientierung. Sie können per Umkreissuche über Ihre Postleitzahl und dem Entfernungswert in Kilometer die Angebote in Ihrer Umgebung anzeigen lassen.

Angebots-Landkarte - Fachstelle für Demenz und Pflege (demenz-pflege-bayern.de)

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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