Elektronische Kommunikation

Das Landratsamt Donau-Ries bietet verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Nachfolgend finden Sie Informationen und Hinweise zu den verschiedenen elektronischen Kommunikationswegen. Sofern Sie eine der angebotenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Weg antworten dürfen.


E-Mails

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin, den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle senden. Sollten Sie ein Schreiben oder einen Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries erhalten haben, so finden Sie die E-Mail Adresse in der Regel auf dem Briefkopf des jeweiligen Dokuments. Allgemeine Fragen und Anregungen können Sie auch an die E-Mail Adresse info@lra-donau-ries.de adressieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mails nur im „Text“ oder „HTML“-Format bis zu einer Gesamtgröße von 20 Megabyte entgegengenommen werden können.

Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail unverschlüsselt erfolgt. Sie sollten per E-Mail deshalb keine personenbezogenen oder andere vertrauliche Daten an das Landratsamt Donau-Ries übermitteln. Bitte nutzen Sie hierfür Onlineverfahren des Landratsamtes oder übermitteln Sie Ihre Nachricht mithilfe des Sicheren Kontaktformulars.

Ebenfalls kann es sein, dass die Kommunikation per E-Mail aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausreichend ist. Dies erkennen Sie meist daran, dass ein Antrag oder eine Erklärung „schriftlich“ zu erfolgen hat.

Für diese Fälle bietet das Landratsamt Donau-Ries folgende Wege an:

  • Onlineverfahren, die eine Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beinhalten (transportverschlüsselt)
  • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Qualifizierte elektronische Signatur (unverschlüsselt)

Onlineverfahren

Für viele Dienstleistungen stellen wir Onlineverfahren bereit, die Sie bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr nutzen können. Die Übermittlung Ihrer eingegebenen Daten erfolgt dabei stets verschlüsselt (Transportverschlüsselung).

Darüber hinaus können Sie sich bei einigen Onlineverfahren über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder mit einem Elster-Zertifikat gegenüber des Landratsamtes Donau-Ries identifizieren. Anträge und Erklärungen, die eine Unterschrift benötigen, können so ebenfalls auf elektronischem Weg abgeben werden.


Qualifizierte elektronische Signatur

Muss ein Antrag oder eine Erklärung „schriftlich“ erfolgen, so können Sie diese/n auch in elektronischer Form an das Landratsamt Donau-Ries übermitteln. Eine der Möglichkeiten besteht darin, dass Sie das jeweilige Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und als E-Mail übermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen verfügen. Nähere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf Bundesnetzagentur - Vertrauensdienste.

Bitte beachten Sie, dass eine eingescannte Unterschrift die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt.

Das Landratsamt Donau-Ries akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedsstaates beruhen. Qualifiziert signierte Dokumente werden derzeit nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen. Die qualifizierte elektronische Signatur muss dabei in das PDF-Dokument integriert sein (PDF-inline).

Auch bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt die Übertragung der E-Mail unverschlüsselt. Es stehen für schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung, bei denen zugleich eine Verschlüsselung sichergestellt ist:

  • Onlineverfahren, die eine Identifikation mit dem Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder einem Elster-Zertifikat beinhalten
  • Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr

Das Landratsamt Donau-Ries hat den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr eröffnet und verfügt hierzu über verschiedene besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPo). Diese sind im SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz veröffentlicht. Bürger und Bürgerinnen bzw. natürliche Personen können ein Justizpostfach einrichten (Mein Justizpostfach | Startseite (bund.de)) und so mit dem Landratsamt Donau-Ries kommunizieren.

Weitere Voraussetzungen (z. B. die zugelassenen Dateiformate) können Sie der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen (ERVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)).

Daneben stehen weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) zur Verfügung.


Einlegung eines Widerspruchs

Möchten Sie gegen einen Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries einen Widerspruch einlegen (ob dies möglich ist, kann der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids entnommen werden), so kann dieser auch auf elektronischem Weg erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.

Für die elektronische Widerspruchseinlegung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur
  2. Onlineverfahren (z.B. sicheres Kontaktformular) verbunden mit einem durchgeführten Identifizierungsverfahren (BayernID i.V.m. neuer Personalausweis)
  3. Elektronischer Rechtsverkehr

Bitte beachten Sie, dass eine eingescannte Unterschrift die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt.

Das Landratsamt Donau-Ries akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedsstaates beruhen. Qualifiziert signierte Dokumente werden derzeit nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen. Die qualifizierte elektronische Signatur muss dabei in das PDF-Dokument integriert sein (PDF-inline).

Auch bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt die Übertragung der E-Mail unverschlüsselt.


Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Donau-Ries kann auch elektronisch eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.

Für die elektronische Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments, das für die Bearbeitung durch die Behörde geeignet ist,

  1. an eines der besonderen elektronischen Behördenpostfächer des Landratsamtes Donau-Ries
  2. mit der Übermittlung eines Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist
  3. mit diesem Onlineverfahren verbunden mit einem durchgeführten Identifizierungsverfahren (BayernID i.V.m. Authega (alt), Elsterzertifikat (neu) oder neuer Personalausweis)

Weitere Voraussetzungen (z. B. die zugelassenen Dateiformate) können Sie der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen (ERVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)).

Daneben stehen weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) zur Verfügung.


PKI (Public-Key Infrastructure)

Zur verschlüsselten Kommunikation verwendet das Landratsamt Donau-Ries Zertifikate der Bayerischen Verwaltungs-PKI (Bayern-PKI, https://www.pki.bayern.de/vpki/index.html). Diejenigen E-Mail Adressen, die mit einem Bayern-PKI-Zertifikat ausgestattet sind, können dem LDAP-Verzeichnis der Bayern-PKI entnommen werden. Auch die zentrale Posteingangsstelle (info@lra-donau-ries.de) verfügt über ein Bayern-PKI-Zertifikat.

1. Dokumente

Für schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs gelten besondere technische Anforderungen. Diese sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) definiert.

2. Spam-Filter

Das Landratsamt Donau-Ries verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden. Sollte dies fälschlicherweise geschehen, wenden Sie sich bitte an support@lra-donau-ries.de

 

Wenden Sie sich bei Fragen zu den elektronischen Verfahren an digitale-verwaltung@lra-donau-ries.de