Pflegebegutachtung (§18 SGB XI)

Eine Pflegebegutachtung findet statt, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Von der Antragstellung bis zum Bescheid eines Pflegegrad, dauert es in der Regel 25 Arbeitstage.

Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst (MD) https://www.md-bayern.de/ der gesetzlichen Kassen mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie die ab dem Zugang des Bescheides einen Monat Zeit, Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzureichen.

Bei Privatversicherten kommt Medicproof https://www.medicproof.de/ um eine Pflegebegutachtung durchzuführen.

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