Förderung des Frühschwimmerabzeichens (Seepferdchen) – „Mach mit – Tauch auf!“
Förderung des Frühschimmerabzeichens – „Seepferdchen“
Aktionsjahr 2024/2025:
Der Bewilligungszeitraum für das Aktionsjahr 2024/2025 erstreckt sich vom 29.07.2024 bis 31.08.2025. Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter noch bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
NEU: Aktionsjahr 2025/2026:
Der Bewilligungszeitraum für das Aktionsjahr 2025/2026 erstreckt sich vom 01.08.2025 bis zum 31.08.2026. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 01.08.2025 und dem 31.08.2026 stattfindet.
In Fortführung der Aktion „Mach mit! – Tauch auf!“ erhalten alle Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2025/2026 einen Gutschein über 50,00 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Sofern sich ihr Kind im Aktionsjahr 2025/2026 im letzten Jahr vor der Einschulung befindet, jedoch keine Kindertageseinrichtung besucht, so können Sie gerne über das Antragsformular einen entsprechenden Gutschein bei uns beantragen.
Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Allgemeine Informationen zum Ablauf des Förderprogramms sind auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) https://www.mach-mit.bayern.de/ einzusehen.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Donau-Ries; Frau Sabine Erdle (Kreiskämmerei) telefonisch unter 0906/746050 oder per E-Mail an sabine.erdle@lra-donau-ries.de.