(Bewilligungszeitraum 14. September 2021 bis 13. Dezember2022)
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 dem Vorschlag von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann zugestimmt, angesichts der großflächigen Auswirkungen der Corona-Pandemie gezielte Maßnahmen zur Bewegungsförderung von Kindern umzusetzen. Da coronabedingt die Schwimmlernkurse ausgefallen sind, möchte die Staatsregierung die Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhielten daher Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".
Bei der Abwicklung des Förderverfahrens besteht für angebotene Kurse der Schwimmvereine die Besonderheit, dass vorrangig ein Antrag beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. gestellt werden soll, da der BLSV über eine vorhandene Digital-Plattform verfügt. Nachrangig kann ein Schwimmverein, welcher diese Online-Plattform nicht nutzen möchte, seinen Antrag ebenso bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen. Die Anträge von DLRG, Wasserwacht und privaten Anbietern laufen ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörde.
Allgemeine Informationen zum Ablauf des Förderprogramms sind auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) www.mach-mit.bayern.de einzusehen.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Donau-Ries; Frau Schneid Rebecca (Kreiskämmerei) telefonisch unter 0906/746050 oder per E-Mail an rebecca.schneid@lra-donau-ries.de.
Eckdaten:
Sportvereine: Zuständigkeit liegt beim BLSV (siehe „FAQ_BLSV“)
DLRG, Wasserwacht und private Anbieter: Zuständigkeit liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden (siehe „Antragsformular_Excel Datei“)
- Füllen Sie die Excel-Datei aus dem Downloadbereich mit den Schwimmteilnehmern aus, schicken Sie diesen zusammen mit dem Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung sowie die Gutscheine in eingescannter Form an rebecca.schneid@lra-donau-ries.de.
Um den Schwimmkursanbietern/-vereinen letztmalig die Möglichkeit zu geben, Anträge auf Förderung von Schwimmkursgutscheinen im Rahmen der Aktion „Mach mit – Tauch auf!“ bei den Bewilligungsstellen einzureichen, wird die Frist zur Einreichung von Förderanträgen bis einschließlich 01.05.2023 verlängert. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Bis spätestens 15.05.2023 ist außerdem eine Verwendungsnachweis über die erhaltenen Zuwendungen einzureichen. Das entsprechende Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.