Testmöglichkeiten im Landkreis
Bitte beachten Sie: Sollten Sie COVID-typische Symptome haben, dürfen Sie sich nur bei einem Arzt testen lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall zunächst telefonisch an Ihren Hausarzt, alternativ können Sie hier nach Ärzten in der Region suchen.
Die aktuellen FAQ des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.
Der Anspruch auf einen Test außerhalb einer Krankenbehandlung ist durch Auslaufen der TestV seit 28.02.2023 entfallen. Personen, die auf das Angebot der Teststellen zurückgreifen wollen und sich freiwillig testen lassen, müssen die Kosten selbst tragen. Da mit der TestV auch die Beauftragung der Teststellen über das Gesundheitsamt beendet wurde, kann seitens des Gesundheitsamts hier keine Übersicht über aktuell vorhandene Teststellen angezeigt werden.