Führerscheinstelle
Führerscheinstelle des Landratsamtes Donau-Ries in Donauwörth nur nach Terminvereinbarung erreichbar!
Eine persönliche Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich, Anträge können auch postalisch zugesandt werden. In diesen Fällen ist für die Abholung jedoch ein Termin zu reservieren, da ein Direktversand des Führerscheins dann nicht möglich ist.
Termine können online unter dem folgenden Link vereinbart werden: Terminreservierung Führerscheinstelle Donauwörth
Die Führerscheinstelle befindet sich im Kloster Heilig-Kreuz, Heilig-Kreuz-Str. 19, 86609 Donauwörth
Im Bürgerservice Nördlingen (Bürgermeister-Reiger-Straße 5) können ebenfalls Anliegen zu Führerscheinen bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie: In der Führerscheinstelle Donauwörth ist nur Kartenzahlung möglich.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Hier können Sie online Termine reservieren:
- Terminreservierung Zulassung und Bürgerservice/Führerschein Nördlingen
- Terminreservierung Führerscheinstelle Donauwörth
- Terminreservierung Zulassung Donauwörth
Die Zufahrt zur Führerscheinstelle Donauwörth im ehemaligen Kloster ist bedingt barrierefrei. Die Zufahrt ist abschüssig. Bitte kontaktieren Sie uns ggf. im Vorfeld Ihres Besuchs, um die Zugangsmöglichkeit zu besprechen!
Personen, die mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis, die durch einen Führerschein nachgewiesen wird.
Sachbearbeitung
Heilig-Kreuz-Straße 19, 86609 Donauwörth
phone 0906 74-6278
mail fahrerlaubnisbehoerde@lra-donau-ries.de
Wichtige Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Die Regelung zum Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass bis zum Jahr 2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum: |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 (verlängert bis 19.07.2022) |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum: |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben bereits ein Gültigkeitsdatum (Feld 4b) und müssen erst zu diesem Datum erneuert werden.